
Mein Haus steht zu nah an der Grenze – schon seit zehn Jahren. Muss ich es zurückbauen?
Nicht zwingend. Der Nachbar könnte zwar grundsätzlich auf den Abständen bestehen. Ob er damit Erfolg hat, ist aber eine andere Frage. Denn wenn Sie damals gutgläubig zu nahe bauten und es die Umstände rechtfertigen, kann das Gericht Ihnen ein Näherbaurecht einräumen. Dann schulden Sie dem Nachbarn aber eine Entschädigung. Am besten versuchen Sie, sich ohne Gericht zu einigen, etwa indem Sie ihm ein Gegenrecht gewähren.

