
1. Kann sich die Vermieterin dagegen sperren, wenn man vorzeitig ausziehen will?
Nein. Der Mieter hat das Recht, die Wohnung vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückzugeben. Dieses Recht ist zwingend, das heisst, es kann vertraglich nicht eingeschränkt werden. Die Vermieterin ist verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen. Der Mieter muss ihr aber unmissverständlich mitteilen, dass er die Wohnung vorzeitig verlassen will.

