
Zweitens werde die geforderte Genugtuung auch darum gesenkt, weil der Ehemann am Unfall mitschuldig sei. Schliesslich habe auch er auf der Autobahn gedrängelt, provoziert und gebremst. Und weil die beiden seit 37 Jahren verheiratet seien und im selben Haushalt lebten, müsse davon ausgegangen werden, dass der Ehemann von der Genugtuung für seine Frau indirekt profitiert.

