
Übrigens: Auch bezogene Sozialhilfe muss zurückgezahlt werden. Und auch hier gelten pro Kanton unterschiedliche Regelungen. Dabei kann es sogar sein, dass eine Person, die nur aus der zweiten oder dritten Säule begünstigt wurde, Sozialhilfe zurückzahlen muss. Es ist aber auch so, dass Sie nie mehr zahlen müssen, als Sie geerbt haben.

