
Dagegen erhob der Mann Einsprache beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Gleich nach Ende seiner Anstellung, im Juli 2022, habe er seinen ehemaligen Chef mehrmals angerufen und den offenen Lohn verlangt. Im August 2022 habe er einen Brief geschrieben. Als kein Geld kam, schaltete der Chauffeur seine Rechtsschutzversicherung ein – innert eines Monats. Nicht sofort, aber einigermassen zeitnah, fand das Gericht. Im Oktober schrieb er nochmals einen Brief und forderte über 25’000 Franken, zahlbar bis zum 2. November 2022.

