
Ein Zahlenbeispiel: Angenommen, die nun anfallenden Kosten für Zahnarzt, Haushaltshilfe und weitere ungedeckte Spitex-Leistungen sowie Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse belaufen sich auf 20’000 Franken. Und angenommen, bei der Berechnung des EL-Anspruchs war damals nur ein Einnahmenüberschuss von 12’000 Franken festgestellt worden. Dann sähe die Berechnung heute anders aus. Ihre Eltern könnten in diesem Beispiel von der EL-Stelle die fehlenden 8000 Franken an die Gesundheitskosten erhalten.

