
Die Mutter wandte sich an die Kesb. Sie solle den Vater anweisen, die Reisevollmachten künftig zu unterschreiben. Doch die Behörde kann nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, bekam sie zur Antwort. Verpasste Ferien gehörten nicht dazu: Wenn der Vater die Unterschrift verweigere, werden zwar die Ferien verunmöglicht, wie die Kesb in ihrem Entscheid einräumt. Das Kindeswohl sei dadurch aber meistens nicht gefährdet, weshalb sie den Vater nicht anweisen könne, sein Einverständnis zu geben.

