
Wenn der Sturm derart stark war, dass er als höhere Gewalt gilt, sieht es nochmals anders aus: Mieter haften nicht für den Schaden – selbst bei ausgerolltem Sonnenschutz. Allerdings müssen sie zuerst die Beweishürden überwinden. Sie müssen beweisen, dass der Sturm über 75 km/h stark war. Und, viel schwieriger: Dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn Sie sich korrekt verhalten hätten. Helfen würde etwa, wenn eingerollte Storen der gleichen Liegenschaft auch kaputt gegangen sind. Die Vermieterin kann die Reparaturkosten der Gebäudeversicherung anmelden.

