
Wenn Ihr Mann seinen Eltern das Haus zum Marktwert (oder zu einem geringfügig tieferen Preis) abkauft, können Sie sich problemlos daran beteiligen. Dann lassen Sie sich beide als Eigentümer im Grundbuch eintragen, und der PK-Vorbezug ist möglich.

Wenn Ihr Mann seinen Eltern das Haus zum Marktwert (oder zu einem geringfügig tieferen Preis) abkauft, können Sie sich problemlos daran beteiligen. Dann lassen Sie sich beide als Eigentümer im Grundbuch eintragen, und der PK-Vorbezug ist möglich.
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