
Wortklauberei oder Fakten?
Die Unterscheidung zwischen «Impfobligatorium» und «Impfzwang», die Ethiker Jürg Streuli im Interview macht, empfinden zahlreiche Leserinnen und Leser als Wortklauberei. So schreibt etwa Leserin Nicole Sax: «Ob man es ‹Zwang› oder ‹Obligatorium› nennt, macht keinen realen Unterschied, wenn bei Nichteinhaltung Bussen von bis zu 20’000 Franken pro Person drohen. Das kommt faktisch einem Impfzwang gleich.»
Viele Kommentierende berufen sich auf Artikel 10 der Bundesverfassung: das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein staatlicher Eingriff dieser Grössenordnung wird als direkter Angriff auf dieses Grundrecht gewertet.
Ein wiederkehrendes Argument betrifft die Haftungsfrage. Leser Alfred Stöckli fordert, dass der Staat bei einer Impfpflicht auch die Verantwortung für mögliche Impfschäden übernehmen müsse. Es sei unzumutbar, Betroffene mit gesundheitlichen Folgen ihrem Schicksal zu überlassen. Er plädiert für eine obligatorische staatliche Haftung bei empfohlenen oder verordneten medizinischen Massnahmen.

