
Ein komplizierter Fall, der nicht alle betrifft – gleichwohl ist er interessant, weil das Bundesgericht erst seit 2023 in diesem Sinn entscheidet. Vorher hatte das höchste Gericht in ähnlichen Fällen jeweils streng formal geurteilt. Wer im Kanton X die Einsprachefrist gegen die Steuereinschätzung verpasst hatte, musste am Ende vielleicht doppelt bezahlen. Nämlich dann, wenn der Kanton Y erst Jahre später die sogenannte Steuerhoheit für sich beanspruchte – und am Ende recht erhielt.

