
5. Mehrwertsteuer zurückfordern
Mit dem Formular, das vom Zoll des Ausreiselandes abgestempelt wurde, kann man nun die Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Fristen dafür variieren von Land zu Land zwischen drei Monaten (Italien) und vier Jahren (Deutschland). Achtung: Die Einlösefrist darf vom Geschäft oder auch vom Tax-Refund-Unternehmen verkürzt oder verlängert werden. Wenn keine Frist auf dem Ausfuhrschein steht, fragt man am besten direkt im Geschäft. Wie die Rückerstattung abgewickelt wird, hängt vom jeweiligen Geschäft ab. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

