
Wochenaufenthalter
Unser Sohn war bis Ende Juli letzten Jahres als Lehrer im Kanton St. Gallen. Seit August studiert er in Basel und lebt seither dort als Wochenaufenthalter. Das Steueramt strich ihm für die zweite Jahreshälfte die Abzüge für Unterkunft, Verpflegung und die Heimreise per Bahn am Wochenende. Darf es das?
Ja, denn diese Abzüge stehen in keinem direkten Zusammenhang zum Einkommen. Die Abzüge, die Ihr Sohn als Wochenaufenthalter machen kann, müssen Berufsauslagen sein. Da er seit August kein Einkommen mehr erzielt, kann er für diese Zeit keinerlei Auslagen geltend machen.

