
3. Ich mache die RS während der Lehre. Normalerweise bekomme ich 800 Franken Lohn, jetzt sind es 2070 Franken Erwerbsersatz. Wenn nun der Chef dieses Geld einsackt: Gehört die Differenz mir?
Da der Arbeitgeber weiterhin den Lohn bezahlt, hat er Anspruch auf den Erwerbsersatz – allerdings nur im Umfang seiner Lohnfortzahlung. Somit ist klar: Die etwas mehr als 1200 Franken, um die die EO-Entschädigung den Lohn übersteigt, gehören dem Dienstleistenden. Üblicherweise wird der Erwerbsersatz direkt an den Arbeitgeber bezahlt, wenn dieser den Lohn weiterhin gewährt. Wenn die EO den Lohn übersteigt, wird die Entschädigung in Lohnhöhe dem Chef vergütet, während der Rest von der AHV-Kasse direkt aufs Konto des Dienstleistenden bezahlt werden sollte.

