
Aber: Eine ganz direkte Folge der Eigenmietwert-Abschaffung ist, dass auch der Steuerabzug für den Liegenschaftsunterhalt gestrichen wird. Bisher konnten die Eigentümer viele Handwerkerrechnungen – etwa für Maler, Gipser, Sanitär – von den Steuern abziehen. Das geht unter dem neuen System nicht mehr. Darum erwägen jetzt viele, noch rasch vor dem Systemwechsel möglichst viele Sanierungen und Renovationen durchzuführen.
