
Eine herbe Enttäuschung erlebte Adrian S., als ihm sein zweijähriger Gutschein für ein Wellnesshotel wieder in die Finger kam: Erst einen der zehn geschenkten Eintritte hatte er eingelöst – und nun lief der Gutschein ab. Als er ihn im Hotel dennoch vorlegte, wurde ihm nur gerade eine Woche Verlängerung gewährt.

