
Haftung für Medikamente nur bis zum Verfallsdatum
Dennoch sollten sich Patientinnen und Patienten bewusst sein, dass das Haltbarkeitsdatum vor allem versicherungstechnisch relevant ist. Die Medikamentenhersteller tragen bis zum Zeitpunkt des Verfallsdatums die Verantwortung für die Wirksamkeit und Verträglichkeit des Präparats und sind somit auch haftbar bei möglichen Nebenwirkungen. «Insofern sollte man den Verbrauchern raten, das Verfallsdatum zu berücksichtigen», sagte Pharmaprofessor Glaeske. Konsumiere man das Arzneimittel darüber hinaus, geschehe dies auf eigenes Risiko.

