
Das Bundesgericht sagt nun, die Krankenkassen müssten beide Kostenarten beurteilen. Ein Arzt, der eine Behandlung selbst durchführt, hat vielleicht hohe «direkte Kosten». Ein anderer Arzt schickt Patienten für dieselbe Behandlung womöglich zu einem Spezialisten und weist folglich tiefere «direkte Kosten» aus. Wenn am Ende alles zusammen betrachtet wird, arbeitet die Ärztin, die viel selbst macht, womöglich sogar wirtschaftlicher als der Arzt, der Patienten oft weiterschickt.

