
Wenn der Nachbar eine neue Scheibe einbaut, kann er aber nicht einfach den Neupreis fordern. Sein Schaden besteht haftpflichtrechtlich nur im Zeitwert der Fensterscheibe, nicht im Neuanschaffungswert. Ihr Sohn ist bei der Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie zahlt den Zeitwert, und damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Der Nachbar wird die Differenz zu einer neuen Fensterscheibe selber übernehmen müssen.

