
In der Schweiz liegt die Umsetzung der Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone. Es gibt also kein übergreifendes Bundesgesetz, sondern 26 verschiedene kantonale Sozialhilfegesetze.
Viele Kantone wiederum delegieren die Berechnung der Sozialhilfe an die Gemeinden. Natürlich sind in allen Kantonen die jeweiligen Gesetze verbindlich. Die Details der Sozialhilfe sind aber oft in Handbüchern festgehalten, die in einigen Kantonen nicht verbindlich sind. In der Praxis kommt es daher, je nach Wohnort, zu unterschiedlichen Auslegungen.
Mehr Einzelheiten zu den Richtlinien und den kantonalen Sozialhilfegesetzen finden Sie auf www.skos.ch, der Website des Fachverbands Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe.

