
Auf der ganzen Linie gewonnen
Die Gerichte lassen keines von Duzhmanis Gegenargumenten gelten. Auch nicht die Behauptung, sein Qualitätssicherungssystem verunmögliche Unterschriftenfälschungen. Im Gegenteil hält das Handelsgericht fest, «dass ein internes Kontrollsystem, bei dem ein Mitarbeitender die Qualitätskontrolle durchführt, ohnehin nicht zuverlässig sein kann, wenn die fragwürdigen Geschäftspraktiken hinsichtlich Unterschriften betriebsintern gar nicht verheimlicht werden (müssen), sondern – wie auf dem Video ersichtlich – unverhohlen im Büro stattfanden».

