
Niemanden ausschliessen
Statt allgemeiner Grundsätze brauche es konkrete Rechte, verbindliche Umsetzungsstrategien und einen umfassenden Geltungsbereich. «Der Entwurf zementiert eine Definition von Behinderung, die aktuell drei Viertel der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung von diesem Inklusionsgesetz ausschliesst», bringt es Iris Hartmann vom Verein für eine inklusive Schweiz auf den Punkt. Ausgeschlossen seien etwa Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, die zwar stark eingeschränkt sind, aber keine IV-Rente beziehen. Oder auch Personen, die erst im AHV-Alter eine Behinderung bekommen und keine IV-Leistungen erhalten. «Das darf nicht sein.»

