
Fachleute kritisieren das Strafbefehlsverfahren
Das ist schon fast zynisch. Denn diese zehn Tage sind für Rechtsmittelfristen unüblich kurz (in der Regel sind es 30 Tage), die Strafbefehle werden nicht selten fiktiv zugestellt, wenn der Wohnort des Beschuldigten nicht bekannt ist, und nur teilweise in eine Sprache übersetzt, die Ausländer verstehen. So wurde etwa ein Afghane ohne Übersetzung gedrängt, auf sein Einspracherecht zu verzichten. Und es kam sogar vor, dass Menschen im Gefängnis sassen, ohne zu wissen, wieso überhaupt. Und das in der Schweiz.

