
Ist der Nachwuchs schon erwachsen, aber noch in Ausbildung, werden die Prämien um mindestens 50 Prozent gesenkt. Sind die Kinder noch minderjährig, werden ihre Prämien um mindestens 80 Prozent verbilligt.
Das heisst: Nicht nur Familien, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Beiträge, sondern auch ein Teil des Mittelstands. Das bestätigte das Bundesgericht 2019. Bei Kinderlosen ist das allerdings nicht so: Da hat nur Anspruch, wer ein tiefes Einkommen hat.

