
Frage: Ich habe etwas vorschnell meine Wohnung gekündigt. Jetzt ziehe ich aber doch nicht mit meinem Freund zusammen. Kann ich die Kündigung widerrufen?
Vielleicht – wenn Sie sich beeilen. Die Kündigung ist ein sogenanntes Gestaltungsrecht. Das heisst, dass Sie mit der Kündigung die Rechtslage bereits umgestaltet und den Mietvertrag aufgelöst haben. Gültig widerrufen könnten Sie die Kündigung nur, wenn die Rückzugserklärung noch vor oder spätestens gleichzeitig mit der Kündigung beim Vermieter eintrifft. Wenn er die Kündigung schon erhalten hat, ist es dafür grundsätzlich zu spät.
Das muss aber nicht bedeuten, dass Sie sich eine neue Bleibe suchen müssen. Vielleicht ist der Vermieter ja bereit, mit Ihnen einen neuen Mietvertrag abzuschliessen – entweder zu den bestehenden oder zu neuen Bedingungen.
Am besten gehen Sie so bald wie möglich auf den Vermieter zu und erklären ihm die aussergewöhnliche Situation. Falls er damit einverstanden ist, dass Sie in der Wohnung bleiben, halten Sie das mit Vorteil in einer schriftlichen Abmachung fest.
Norina Meyer

