
Worüber im September abgestimmt wird
Am 28. September kommen zwei miteinander verbundene Vorlagen vors Volk. Zum einen geht es um die Abschaffung des Eigenmietwerts und den Abbau von Abzügen. Zum anderen wird darüber befunden, ob die Kantone eine besondere Steuer auf Zweitliegenschaften erheben dürfen. Für letzteres ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit dieser Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, geht es in der Abstimmung um die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen.
Aktuellste Umfragen deuten auf ein Ja zur Reform hin. Rund 60 Prozent sprechen sich dafür aus. Etwa ein Drittel lehnt die Vorlage ab. Der Rest ist noch unentschlossen. Gross ist die Zustimmung im bürgerlichen Lager, während die politische Linke Widerstand gegen das Vorhaben leistet.

