
Frage 1: Ich habe für übermorgen einen Tisch in einem schicken Restaurant reserviert, bin nun aber plötzlich verhindert. Muss ich etwas zahlen, wenn ich absage?
Nein, falls der Wirt den Tisch an andere Gäste vergeben kann. Falls er die Plätze nicht mehr los wird, könnte er theoretisch eine Entschädigung verlangen. In der Praxis tut das in aller Regel niemand. Anders verhält es sich, wenn man sich bereits beim Reservieren damit einverstanden erklärt, zum Beispiel 50 Franken zu bezahlen, wenn man nicht auftaucht. So oder so: Leere Tische sind für Restaurants ein finanzieller Verlust. Drum sollten Gäste immer kurz Bescheid geben, wenn sie nicht kommen.

